Beitragsordnung ab 01.10.2016
1. Allgemeine Bestimmungen
- Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der in vierteljährlichen Raten zu zahlen ist.
- Die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos per Einzugsermächtigung zum 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
- Bei Neuaufnahme als Mitglied sind der anteilige Vierteljahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zu zahlen.
- Vereinsübungsleiter werden in den S-Tarif des Fachbereichs eingeordnet. Findet kein eigenes Training statt, erfolgt die Zuordnung in den Passivbeitrag.
2. Beiträge (pro Monat) und Gebühren
* auf Antrag mit Nachweis durch Vorlage behördlicher Bescheide, ärztlicher Atteste u.ä.
Auf schriftlichen Antrag kann durch den Vorstand die Zuordnung zu einer anderen Beitragskategorie vorgenommen werden.
3. Information über abzuführende Jahresbeiträge
Die Höhe der sonstigen Beiträge ergibt sich aus den für die Mitglieder des TSC Strausberg e.V. verbindlichen Festlegungen des LSB Brandenburg e.V., des Märkischen Turnerbundes e.V., des Kreissportbundes Märkisch-Oderland und des Sportfördervereins der Stadt Strausberg. Über die Mitgliedschaft im LSB Brandenburg besteht für alle Mitglieder Versicherungsschutz in den Bereichen Unfall und Haftpflicht.
Mitgliedschaft Landessportbund Brandenburg |
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8,00 € |
Mitgliedschaft Märkischer Turnerbund Brandenburg (Erwachsene) |
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4,00 € |
Mitgliedschaft Märkischer Turnerbund Brandenburg (Kinder, Jugendliche) |
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3,50 € |
Mitgliedschaft Kreissportbund Märkisch Oderland |
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0,00 € |
gesamt für Erwachsene |
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12,00 € |
gesamt für Kinder / Jugendliche |
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11,50 € |
Gültig ab 01.10.2016 nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. März 2016.
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Kontoverbindung:
IBAN: DE33 1005 0000 6603 2320 71
BIC: BELADEBEXXX
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