Beitragsordnung ab 01. April 2019

1. Allgemeine Bestimmungen

 

  • Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der in vierteljährlichen Raten zu zahlen ist.
  • Die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  • Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos per Einzugsermächtigung zum 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
  • Bei Neuaufnahme als Mitglied sind der anteilige Vierteljahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zu zahlen.
  • Vereinsübungsleiter werden in den S-Tarif des Fachbereichs eingeordnet, in dem sie tätig sind. Findet kein eigenes Training statt, erfolgt die Zuordnung in den Passivbeitrag.

 

2. Monatsbeiträge und Gebühren

 

 SML
Freizeitsport14,00 €
bis 1 Stunde wöchentlich
16,00 €
bis 2 Stunden wöchentlich
18,00 €
bis 3 Stunden wöchentlich
Wettkampfsport18,00 €
1 x wöchentlich
20,00 €
2 x wöchentlich
22,00 €
mehr als 2 x wöchentlich
Turn-Talentschule22,00 €
2 x wöchentlich
24,00 €
3 x wöchentlich
26,00 €
4 x wöchentlich
Passivbeitrag   
  • Eltern im Eltern-Kind-Turnen
  • Mitglieder ohne Trainingsbetrieb
  • langfristig Erkrankte (mit Attest)
  • ab 4. Familienmitglied
 
 

6,00 €

 
Aufnahmegebühreinmalig bei Neuaufnahme20,00 €
Auf schriftlichen Antrag kann durch den Vorstand die Zuordnung zu einer anderen Beitragskategorie  vorgenommen werden.

 

3. Information über abzuführende Beiträge

 

Die Höhe der sonstigen Beiträge ergibt sich aus den für die Mitglieder des TSC Strausberg e.V. verbindlichen Festlegungen des LSB Brandenburg und des Märkischen Turnerbundes. Über die Mitgliedschaft im LSB Brandenburg besteht für alle Mitglieder Versicherungsschutz in den Bereichen Unfall und Haftpflicht.

 

Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg8,00 €
Mitgliedschaft im Märkischen Turnerbund (Erwachsene)4,00 €
Mitgliedschaft im Märkischen Turnerbund (Kinder)3,50 €
gesamt für Erwachsene12,00 €
gesamt für Kinder11,50 €