
Beitragsordnung ab 01. April 2019
1. Allgemeine Bestimmungen
- Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der in vierteljährlichen Raten zu zahlen ist.
- Die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos per Einzugsermächtigung zum 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober.
- Bei Neuaufnahme als Mitglied sind der anteilige Vierteljahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zu zahlen.
- Vereinsübungsleiter werden in den S-Tarif des Fachbereichs eingeordnet, in dem sie tätig sind. Findet kein eigenes Training statt, erfolgt die Zuordnung in den Passivbeitrag.
2. Monatsbeiträge und Gebühren
S | M | L | |
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Freizeitsport | 14,00 € bis 1 Stunde wöchentlich | 16,00 € bis 2 Stunden wöchentlich | 18,00 € bis 3 Stunden wöchentlich |
Wettkampfsport | 18,00 € 1 x wöchentlich | 20,00 € 2 x wöchentlich | 22,00 € mehr als 2 x wöchentlich |
Turn-Talentschule | 22,00 € 2 x wöchentlich | 24,00 € 3 x wöchentlich | 26,00 € 4 x wöchentlich |
Passivbeitrag |
|
6,00 € | |
Aufnahmegebühr | einmalig bei Neuaufnahme | 20,00 € | |
Auf schriftlichen Antrag kann durch den Vorstand die Zuordnung zu einer anderen Beitragskategorie vorgenommen werden. |
3. Information über abzuführende Beiträge
Die Höhe der sonstigen Beiträge ergibt sich aus den für die Mitglieder des TSC Strausberg e.V. verbindlichen Festlegungen des LSB Brandenburg und des Märkischen Turnerbundes. Über die Mitgliedschaft im LSB Brandenburg besteht für alle Mitglieder Versicherungsschutz in den Bereichen Unfall und Haftpflicht.
Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg | 8,00 € |
Mitgliedschaft im Märkischen Turnerbund (Erwachsene) | 4,00 € |
Mitgliedschaft im Märkischen Turnerbund (Kinder) | 3,50 € |
gesamt für Erwachsene | 12,00 € |
gesamt für Kinder | 11,50 € |